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BAG, Ur­teil vom 29.06.2017, 2 AZR 302/16

   
Schlagworte: Außerordentliche Kündigung, Sexuelle Belästigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 302/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.06.2017
   
Leitsätze: Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 23.04.2015, 5 Ca 5261/14
Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 16.12.2015, 3 Sa 60/15
   

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