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BAG, Ur­teil vom 22.03.2001, 8 AZR 565/00

   
Schlagworte: Gesetzlicher Richter, Massenentlassungsanzeige, Anhörung des Betriebsrats
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 565/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.03.2001
   
Leitsätze:

1. Kennzeichen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist die normative, abstrakt-generelle Vorherbestimmung des jeweils für die Entscheidung zuständigen Richters. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung bestimmt werden kann.

2. Eine abstrakt-generelle Regelung, die eine Ermessensentscheidung über die Zuständigkeit ausschließt, liegt nicht vor, wenn der Geschäftsverteilungsplan eines Landesarbeitsgerichts vorsieht, daß "in Sachen, die in mehreren Kammern anhängig sind und bei denen eine Verbindung in Frage kommt (§ 147 ZPO), die Verbindung durch die Kammer erfolgen soll, in der die zuerst eingegangene Sache anhängig ist".

Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 26.05.2000, 2 Sa 188/99
   

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