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LAG Köln, Ur­teil vom 22.07.2010, 7 Sa 146/10

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Teilbetriebsübergang, Teilbetrieb
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 146/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.07.2010
   
Leitsätze: Beruft sich ein Arbeitnehmer darauf, dass sein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist, so hat er zum einen darzulegen, dass der Betrieb seines bisherigen Arbeitgebers in zwei oder mehrere organisatorisch voneinander unterscheidbare Teilbetriebe unterfallen ist, zum anderen, dass sein eigener Arbeitsplatz gerade demjenigen Betriebsteil zuzuordnen war, der von dem Teilbetriebsübergang betroffen ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.09.2009, 17 Ca 569/09
   

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