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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 12.04.2007, 21 Sa 62/06

   
Schlagworte: Kündigung: Änderungskündigung, Änderungskündigung, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Equal pay, CGZP
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 21 Sa 62/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.04.2007
   
Leitsätze:

1. Sind die Kunden eines Zeitarbeitsunternehmens nachweislich nicht bereit, Leiharbeiter zu "equal-treatment" - Bedingungen i.S. der §§ 3 Abs.1 Nr. 3, 9 Nr.2 AÜG zu beschäftigen, kann dies den Ausspruch einer ordentlichen Änderungskündigung mit dem Ziel einer Vertragsänderung zu den Bedingungen eines branchenüblichen Tarifvertrages sozial rechtfertigen.

2. Im Streitfall ist der Leiharbeitgeber jedoch gehalten, im Kündigungsschutzprozess konkret darzulegen und zu beweisen, dass es alle seine Kunden - ungeachtet der Höhe des vom ihm in Rechnung gestellten Stundenverrechnungssatzes - ablehnen, Leiharbeiter in ihren Betrieben einzusetzen, wenn diese von ihrem zu "equal-treatment" - Bedingungen beschäftigt werden müssen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.06.2006,16 Ca 11802/05
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2009, 2 AZR 641/07
   

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