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BAG, Ur­teil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07

   
Schlagworte: Krankheit: Urlaub, Urlaub: Krankheit, Ausschlussfrist, Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 983/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.03.2009
   
Leitsätze: Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (juris EGRL 88/2003) gemeinschaftsrechts-konform fortzubilden. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 25.04.2007, 2 Ca 20/07
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29.08.2007, 7 Sa 673/07
   

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