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Keine Pflicht zur Jobsuche während rechtswidriger Freistellung in der Kündigungsfrist
21.03.2025. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist nicht verpflichtet ist, durch die Aufnahme einer anderen Beschäftigung den Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitgebers zu mindern, wenn dieser ihn einseitig und rechtswidrig von der Arbeit freigestellt hat.
Im Streitfall hatte der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer während der Freistellung zahlreiche Stellenangebote übersandt und argumentiert, dieser habe es böswillig unterlassen, anderweitigen Verdienst zu erzielen.
Das BAG folgte dem nicht. Da der Arbeitgeber weiterhin zur Beschäftigung verpflichtet gewesen wäre, konnte er nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer ihn noch während der Kündigungsfrist durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit finanziell entlastet: BAG, Urteil vom 12.02.2025, 5 AZR 127/24
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 02|2025 BAG: Annahmeverzug durch Freistellung in der Kündigungsfrist
Handbuch Arbeitsrecht: Annahmeverzug des Arbeitgebers
Handbuch Arbeitsrecht: Beschäftigung, Beschäftigungsanspruch
Handbuch Arbeitsrecht: Freistellung, Suspendierung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
Letzte Überarbeitung: 30. Juni 2026
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