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Kanzlei München
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Rechtsanwälte für Arbeitsrecht München
Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
HENSCHE Rechtsanwälte
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Herzlich willkommen bei Hensche Rechtsanwälte in München.
Wir unterstützen Sie kompetent und rasch bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen.
Unser Anwaltsteam verfügt über langjährige Erfahrungen mit allen rechtlichen und praktischen Fragen, die sich bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen.
Je nach Ihren Wünschen und Vorgaben beraten oder vertreten wir Sie bei der Vorbereitung von Kündigungen und der Ausarbeitung von Aufhebungsvereinbarungen, bei der Kalkulation von Abfindungen sowie vor Gericht bei Kündigungsschutzverfahren.
Zu unseren Mandanten gehören auch Gesellschaften und deren Organe, v.a. GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände, wenn es um die Auflösung von Managerdienstverträgen geht und um damit zusammenhängende vertrags- und haftungsrechtliche Fragen.
Sie können uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Anschrift erreichen:
HENSCHE Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht
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Für eine kostenfreie Erstberatung zu Ihrem Fall wählen Sie bitte 088 - 440 1 880.
Auf unserer Webseite finden Sie viele aktuelle Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen. Vielleicht sind darunter Informationen, die Ihnen in Ihrem Fall weiterhelfen.
- Update Arbeitsrecht 07|2025 BAG lehnt kündigungsrechtliche Pflicht zum Präventionsverfahren in der Wartezeit und im Kleinbetrieb weiterhin ab
- Update Arbeitsrecht 05|2025 Hessisches LAG: Treuwidrigkeit einer Wartezeitkündigung mit sechsmonatiger Frist?
- Update Arbeitsrecht 04|2025 BAG: Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft
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- Update Arbeitsrecht 02|2025 LAG Mecklenburg-Vorpommern: Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen nicht gerechtfertigter Vorwürfe strafbaren Verhaltens
- Update Arbeitsrecht 16|2024 LAG Mecklenburg-Vorpommern: Kündigung wegen behaupteten Diebstahls von zehn Kartons Ramazzotti
- Update Arbeitsrecht 15|2024 LAG Köln: Wartezeitkündigung ohne vorheriges Präventionsverfahren gemäß § 167 Abs.1 SGB IX
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- Update Arbeitsrecht 14|2024 Arbeitsgericht Hamburg: Betriebsverfassungsrechtlicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung in der Wartezeit?
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