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Mindestlohn steigt stufenweise ab 2026
30.06.2025 Die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Mindestlohnkommission beschließt gemäß § 9 MiLoG alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Für die Jahre 2026 und 2027 sieht ihr Beschluss eine Erhöhung in zwei Schritten vor: zunächst um 1,08 EUR auf 13,90 EUR und anschließend um weitere 0,70 EUR auf 14,60 EUR. Die Kommission verwies bei ihrer Entscheidung insbesondere auf die anhaltende wirtschaftliche Stagnation und die aktuellen konjunkturellen Herausforderungen.
Der Beschluss der Mindestlohnkommission ist nicht unmittelbar verbindlich. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MiLoG kann die Bundesregierung die Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich machen, den Inhalt des Beschlusses jedoch nicht verändern. Die von der SPD geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15,00 EUR wurde damit nicht umgesetzt.
Weitere Infotmationen: Update Arbeitsrecht 06|2025 Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns ab 2026
Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Letzte Überarbeitung: 11. August 2026
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