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Arbeitsrecht aktuell: 02/03 Aufhebungsvertrag und Sperrzeit
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Risiko Aufhebungsvertrag: Sperrzeit trotz Kündigungsabsicht des Arbeitgebers
Bundessozialgericht, Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 100/01 R
Wenn der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis kündigt oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließt und dadurch den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, sieht das Gesetz in § 144 SGB III eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen vor.
Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer daher kein Arbeitslosengeld.
Eine Ausnahme macht das Gesetz allerdings in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer einen "wichtigen Grund" für sein Verhalten hatte.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
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Über welche Rechtsfrage hat das BSG entschieden?
Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer, der mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt und danach beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragt, einen solchen "wichtigen Grund" für den Abschluß eines Aufhebungsvertrages hat.
Zu dieser Frage hat sich das BSG (Bundessozialgericht) in einer neueren Entscheidung vom 25.04.2002 geäußert.
Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde?
Dem Urteil des BSG lag folgender Fall zugrunde:
Der Arbeitgeber stellte dem Arbeitnehmer eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Aussicht, da er vorhatte, die Abteilung zu schließen, in der der Arbeitnehmer beschäftigt war. Der Arbeitnehmer fiel unter den Anwendungsbereich des KSchG (Kündigungsschutzgesetz), da das Arbeitsverhältnis bereits viele Jahre bestand und in dem Betrieb des Arbeitgebers über 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Die Kündigung schien dem Arbeitnehmer daher - aus seiner Sicht - wirksam zu sein, d.h. er ging davon aus, daß die beabsichtigte Kündigung mit den rechtlichen Anforderungen, die des KSchG an betriebsbedingte Kündigungen stellt, vereinbar wäre.
Das Arbeitsamt verhängte eine 12wöchige Sperrzeit. Gegen diese Entscheidung erhob der Arbeitnehmer Klage, die er sowohl vor dem Sozialgericht als auch in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht gewann.
Wie hat das BSG entschieden?
Das BSG hat sich eher der Meinung des Arbeitsamts angeschlossen und die Entscheidung der Vorinstanzen aufgehoben.
Nach Ansicht des BSG muß der Arbeitnehmer im Allgemeinen, d.h. wenn nicht besondere Umstände vorliegen, eine vom Arbeitgeber in Aussicht gestellte Kündigung aus betriebsbedingten Gründen abwarten, d.h. es ist ihm zuzumuten, sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist zum Beispiel dann anzuerkennen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers erschwert, wie dies bei bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern anzunehmen ist (Manager, Kreative etc.). Nach Ansicht des BSG kann man dagegen nicht generell unterstellen, daß ein Aufhebungsvertrag für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers besser sei als eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung.
Anders als die beiden Vorinstanzen war das BSG außerdem der Meinung, daß eine vom Arbeitgeber in Aussicht gestellte Kündigung aus betriebsbedingten Gründen objektiv rechtmäßig bzw. wirksam sein muß, damit sich der Arbeitnehmer für den Abschluß eines Aufhebungsvertrages auf einen "wichtigen Grund" berufen kann. Nach Ansicht des BSG genügt es also nicht, daß der Arbeitnehmer "davon ausgehen konnte", die vom Arbeitgeber angedrohte Kündigung sei wirksam. Da das Landessozialgericht nur festgestellt hatte, daß der Arbeitnehmer subjektiv von der Wirksamkeit der angedrohten Kündigung "ausgehen konnte", hob es die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück zur weiteren Verhandlung.
Welche Bedeutung hat das Urteil des BSG?
Das Urteil des BSG stärkt die Position der Arbeitsämter bei der Entscheidung über die Frage, ob sich ein Arbeitnehmer für den Abschluß eines zur Arbeitslosigkeit führenden Aufhebungsvertrages auf einen "wichtigen Grund" berufen kann oder nicht.
Voraussetzung für einen solchen "wichtigen Grund" ist nämlich unter anderem, daß die in Aussicht gestellte Kündigung wirksam wäre. Da viele Kündigungen, die man mit Aufhebungsverträgen überflüssig macht, Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen sind, muß man sich nach dieser Entscheidung des BSG in dieser Frage möglichst sicher sein. Praktisch gesehen sollte man dazu in der Lage sein, das Arbeitsamt mit möglichst stichhaltigen Gründen davon zu überzeugen. daß die Kündigung des Arbeitgebers, wenn sie denn ausgesprochen worden wäre, als betriebsbedingte Kündigung wirksam gewesen wäre.
Da man dies aber kaum jemals wirklich sicher wissen kann, empfiehlt es sich nach wie vor, den Abschluß eines Aufhebungsvertrages generell zu vermeiden und statt dessen abzuwarten, ob sich der Arbeitgeber seinerseits dazu entschließt zu kündigen. Auf dieser Grundlage kann man dann entweder einen mit dem Arbeitgeber außergerichtlich einen Abwicklungsvertrag abschließen oder aber Klage erheben und sich im Laufe des Klageverfahrens einen Abfindungsvergleich vereinbaren.

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Letzte Überarbeitung: 9. Februar 2012
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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