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Arbeitsrecht aktuell: 09/231 Diskriminierung eines Bewerbers:
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Fehler durch Internetportal ist Arbeitgeber nicht zuzurechnen
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.04.2008, 11 Sa 95/08
14.12.2009. In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm geht es um die Frage, ob eine nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige auch dann ein Indiz für eine Diskriminierung ist, wenn die eigentlich geschlechtsneutrale Stellenanzeige durch ein Internetportal falsch übernommen wurde. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.04.2008, 11 Sa 95/08.
von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen unter anderem aufgrund des Geschlechts. Der Arbeitgeber ist hierbei nach § 11 AGG auch dazu verpflichtet, Stellenanzeigen geschlechtsneutral auszuschreiben. Dafür muss er beide Geschlechter ausdrücklich ansprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber sowohl die männliche als auch die weibliche Berufsbezeichnung benutzt („Verkäufer/in“) oder das er eine Form voranstellt und durch den Zusatz männlich/weiblich ergänzt, also „Verkäufer (m/w)“.
Ist eine Stellenanzeige nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben, begründet dies die Vermutung, dass ein Verstoß des Arbeitgebers vorliegt. Der sich diskriminiert fühlende Bewerber kann die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung dann gem. § 22 AGG als Indiz für seine Diskriminierung darlegen, die der Arbeitgeber entkräften muss.
Gelingt dem Arbeitgeber dieser Gegenbeweis nicht, hat der diskriminierte nicht eingestellte Bewerber Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatslöhnen ( § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG).
Fraglich ist, ob eine nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige auch dann ein Indiz für eine Diskriminierung darstellt, wenn sich bei der Veröffentlichung durch einen Dritten, etwa ein Internetportal, ein Fehler einschleicht und die Anzeige unzulässig verkürzt wird. Mit dieser Frage befasst sich die vorliegende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 24.04.2008, 11 Sa 95/08), die jetzt rechtskräftig geworden ist.
Die beklagte Arbeitgeberin betreibt ein Hotel. Die Hoteldirektorin suchte über die Bundesagentur für Arbeit eine Kraft für Empfang und Service. Sie schickte der Bundesagentur deshalb eine Stellenanzeige „Hotelfachfrau (Hotelfachmann/-frau)“, die diese im Internet veröffentlichte.
Von hier übernahm das private Internetportal meinestadt.de die Anzeige. Dabei ging aber ein Teil des Wortlauts verloren. Bei meinestadt.de wurde nur noch nach einer „Hotelfachfrau“ gesucht.
Auf diese Anzeige bewarb sich ein Hotelfachmann, das Hotel entschied sich jedoch gegen ihn.
Der Hotelfachmann erhob daraufhin Klage auf eine Entschädigung in Höhe von 5.000,00 EUR vor dem Arbeitsgericht Münster (3 Ca 1839/07), weil er sich von dem Hotel diskriminiert sah.
Als Indiz führt er die nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige auf meinestadt.de an. Er hält aber schon die Formulierung in der Anzeige der Bundesagentur für Arbeit für diskriminierend.
Die Arbeitgeberin behauptet, sie habe gar nicht gewusst und schon gar nicht veranlasst, dass die Anzeige von meinestadt.de veröffentlicht wird. Deshalb könne man sie auch für den Fehler nicht verantwortlich machen.
Dies sah das Arbeitsgericht ebenso und wies die Klage ab. Die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit war geschlechtsneutral, so das Gericht. Den Fehler bei der Veröffentlichung der Stellenanzeige auf meinestadt.de hat die Arbeitgeberin nicht zu vertreten, weil der Hotelfachmann nicht dargetan hat, dass die Arbeitgeberin die Anzeige auf dem Internetportal veranlasst hatte.
Gegen diese Entscheidung legte der Hotelfachmann Berufung ein.
Das LAG Hamm konnte eine Diskriminierung des Hotelfachmanns ebenfalls nicht feststellen.
Zunächst stellt es wie schon das Arbeitsgericht klar, dass die Stellenanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit geschlechtsneutral gewesen war. Da es zulässig ist, bei einer Stellenanzeige die männliche Bezeichnung voranzustellen, wenn dahinter auch die weibliche Bezeichnung des Berufes steht, muss es umgekehrt auch zulässig sein, wenn ein Arbeitgeber die weibliche Berufsbezeichnung voranstellt und dann erst die männliche Bezeichnung wählt, so das LAG. Zudem konnte die Arbeitgeberin den neutralen Begriff „Hotelfachkraft“ wohl nicht verwenden, weil dies in der Branche etwas anderes bedeutet als Hotelfachmann oder –frau.
Die nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige auf meinestadt.de hält das LAG nicht für ein tragfähiges Indiz für eine Diskriminierung des Hotelfachmanns. Normalerweise ist eine solche Stellenanzeige Anhaltspunkt dafür, dass der Arbeitgeber bevorzugt nach Bewerbern eines bestimmten Geschlechts sucht und gewillt ist, das andere Geschlecht zu benachteiligen.
Hier kann man diesen Schluss aber gerade nicht ziehen, meint das LAG, weil die Stellenanzeige bei meinestadt.de unzweifelhaft von der Seite der Bundesagentur für Arbeit übernommen worden war und dort ersichtlich war, dass die Arbeitgeberin ausdrücklich männliche und weibliche Bewerber suchte. Damit ist das gesetzestreue Verhalten der Arbeitgeberin dokumentiert, meint das LAG.
Anders wäre dies nur, so das LAG weiter, wenn die Stellenanzeige bei meinestadt.de von der Arbeitgeberin nachweislich veranlasst oder geduldet worden wäre. Einen solchen Nachweis konnte der Hotelfachmann aber nicht erbringen.
Der Hotelfachmann legte gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ein. Das BAG (Urteil vom 22.10.2009, 8 AZR 520/08) hielt die Revision jedoch für unzulässig, so dass das LAG Urteil jetzt rechtskräftig ist.
Zu Recht entscheidet das LAG, dass dem Arbeitgeber der Fehler des Internetportals nicht zugerechnet werden kann, wenn er überhaupt nicht veranlasst hat, dass seine Anzeige verbreitet wird. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Wäre die Anzeige nicht eindeutig von der Seite der Bundesagentur für Arbeit übernommen worden, bei der sie geschlechtsneutral ausgeschrieben war, hätte die Entscheidung auch zugunsten des Bewerbers ausgehen können.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.04.2008, 11 Sa 95/08
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2009, 8 AZR 520/08, PM 103/09
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
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Letzte Überarbeitung: 20. September 2011
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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