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Geschäftsführer: Diskriminierung durch Stellenausschreibung
Obwohl das AGG nun schon seit Jahren gilt, gibt es immer noch geschlechtsbezogene Diskriminierungen bei Stellenausschreibungen. Das kann teuer werden. Zwar können Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer, die von einer solchen Diskriminierung bei der Stellenausschreibung betroffen sind, keinen Arbeitsvertrag bzw. Geschäftsführervertrag erzwingen (§ 15 Abs. 6 AGG). Eine Diskriminierung löst aber saftige Entschädigungsansprüche aus, die einige Monatsgehälter betragen können (§ 15 Abs.2 AGG).
- Wie muss eine Stellenanzeige formuliert sein, die keine geschlechtsbezogene Diskriminierung enthält?
- Oberlandesgericht Karslruhe: Stellenanzeige „Geschäftsführer gesucht“ führt zu einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung
Wie muss eine Stellenanzeige formuliert sein, die keine geschlechtsbezogene Diskriminierung enthält?
Diskriminierte Bewerber haben praktisch nie Einblick in die Auswahlentscheidung. Daher müssen sie vor Gericht nicht die Diskriminierung beweisen, sondern nur Tatsachen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, d.h. Diskriminierungsindizien (§ 22 AGG). Gelingt das, muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Auswahl diskriminierungsfrei war.
Das beste Indiz für eine Diskriminierung bei der Berwerberauswahl ist dabei eine diskriminierende Stellenausschreibung. Bewirbt sich eine Frau ohne Erfolg auf eine Stellenausschreibung, mit der ein "Geschäftsführer" gesucht wird, kann sie bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass die Ablehnung auf einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung beruhte. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied kürzlich über einen derartigen Fall (Urteil vom 13.09.2011, 17 U 99/10).
Oberlandesgericht Karslruhe: Stellenanzeige „Geschäftsführer gesucht“ führt zu einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung
Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte im Jahr 2007 für ein Unternehmen nacheinander zwei Zeitungsannoncen aufgegeben. Sie lauteten:
"Geschäftsführer im Mandantenauftrag zum nächstmöglichen Eintrittstermin gesucht für mittelständisches ... Unternehmen mit Sitz im Raum Karlsruhe. Fähigkeiten in Akquisition sowie Finanz- und Rechnungswesen sind erforderlich, Erfahrungen in Führungsposition erwünscht. Frühere Tätigkeit in der Branche nicht notwendig...“
Eine Personalleiterin mit zwanzigjähriger Berufserfahrung, die zugleich auch als Rechtsanwältin zugelassen ist, bewarb sich vergeblich und machte anschließend einen Entschädigungsanspruch von rund zwei Monatsgehältern geltend - immerhin fast 25.000 Euro. Sie zwang die Kanzlei gerichtlich, ihr den Namen des Unternehmens zu geben. Anschließend klagte sie vor dem Landgericht Karlsruhe, blieb jedoch zunächst erfolglos. Das OLG hingegen sprach ihr ca. 13.000 EUR zu.
Das Gericht bemängelte, dass in der Anzeige nur der männliche Begriff verwendet wurde, obwohl in § 6 Abs. 3 AGG von „Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen“ die Rede ist. Zudem durfte sich der Arbeitgeber nicht auf seine Rechtsanwälte verlassen. Die damit vermutete Diskriminierung konnte er nicht widerlegen, weil er seine Auswahlkriterien nicht offen legte. Es half ihm daher auch nicht, dass er auch eine Bewerberin zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte.
Fazit: Es ist einfacher, eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, als einen mit Indizien belegten Diskriminierungsvorwurf zu widerlegen. Letztlich kostete das Unternehmen die Überschrift „Geschäftsführer“ ein Monatsgehalt, das es sich nun vermutlich von der Kanzlei bzw. deren Haftpflichtversicherung zurückholen wird. Arbeitgeber sollten hier geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden wie z.B. "Geschäftsführer m/w" oder "Geschäftsführer oder Geschäftsführerin". Andernfalls können abgelehnte Bewerber mit guten Erfolgsaussichten eine Entschädigung verlangen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011, 17 U 99/10
- „Frau bekommt 13.000 Euro“ (n-tv.de)
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Anwendungsbereich des gesetzlichen Schutzes
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Arbeitsrecht aktuell: 19/147 Diskriminierung männlicher Bewerber im Schuldienst?
- Arbeitsrecht aktuell: 19/136 Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Sinne des AGG
- Arbeitsrecht aktuell: 17/292 Frauenförderung durch Kölner Autohaus
- Arbeitsrecht aktuell: 17/207 Altersgrenze 60 für Geschäftsführer?
- Arbeitsrecht aktuell: 14/214 Diskriminierung von Männern bei der Berliner taz
- Arbeitsrecht aktuell: 12/167 Geschäftsführer und Altersdiskriminierung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/187 LAG Berlin: Keine Diskriminierung wegen Alters durch Stellenausschreibung „Junior Personalreferent“
- Arbeitsrecht aktuell: 11/076 Diskriminierung durch falsche Anrede in Bewerbungsabsage?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/066 Stellenausschreibung nur für Frauen
- Arbeitsrecht aktuell: 09/231 Diskriminierung eines Bewerbers
- Arbeitsrecht aktuell: 09/091 Bundesarbeitsgericht bestätigte Ablehnung eines männlichen Bewerbers für Erzieherinnenstelle in Mädcheninternat
Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2019
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