- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Diskriminierung durch falsche Anrede in Bewerbungsabsage?
Da Betroffene meist keinen Einblick in die internen Abläufe des Arbeitgebers haben, müssen sie nicht die Benachteiligung selbst, sondern nur Hilfstatsachen (Indizien) beweisen, die eine Benachteiligung vermuten lassen (§ 22 AGG). Das Arbeitsgericht Düsseldorf befasste sich kürzlich mit der Frage, ob eine falsche Anrede in einem Ablehnungsschreiben ("Herr" statt "Frau") als Indiz für eine Diskriminierung des abgelehnten Bewerbers ausreicht (Urteil vom 22.03.2011, 14 Ca 908/11).
Eine abgelehnte Stellenbewerberin klagte auf Entschädigung von 5.000 Euro, weil sie in ihrem Ablehnungsschreiben mit "Herr" angeredet worden war. Daher meinte sie, dass ihre Bewerbung wegen ihres Migrationshintergrundes ohne inhaltliche Prüfung aussortiert worden war. Nach Auffassung des Gerichts kann jedoch nur wegen der Verwechslung in der Anrede keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft oder gar aus rassistischen Gründen vermutet werden.
Fazit: Das Urteil ist nachvollziehbar. Denn anders als bei einer nicht geschlechtsneutral oder sonstwie diskriminierend formulierten Stellenanzeige ist hier ein Flüchtigkeitsfehler eher wahrscheinlich als eine diskriminierende Absicht. Ob das Gericht die Sache ebenfalls unter dem Gesichtspunkt einer Diskriminierung wegen des Geschlechts geprüft hat, kann der bisher vorliegenden Pressemitteilung nicht entnommen werden. Auch in dieser Hinsicht wäre eine Benachteiligungsvermutung aber überzogen.
Nähere Informationen finden sie hier:
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2011, 14 Ca 908/11
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Anwendungsbereich des gesetzlichen Schutzes
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Ethnische Herkunft, Rassismus
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Arbeitsrecht aktuell: 20/079 Auch männliche Lehrkräfte können Mädchen im Sport unterrichten
- Arbeitsrecht aktuell: 19/147 Diskriminierung männlicher Bewerber im Schuldienst?
- Arbeitsrecht aktuell: 14/059 Altersdiskriminierung durch Suche nach Berufseinsteigern
- Arbeitsrecht aktuell: 14/037 Haftung für Diskriminierung bei Bewerbung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/011 Diskriminierung wegen der Religion bei der Diakonie
- Arbeitsrecht aktuell: 13/119 Beweislast für Diskriminierung bei der Einstellung
- Arbeitsrecht aktuell: 13/017 Stellenausschreibung für "Hochschulabsolventen / Young Professionals" diskriminiert ältere Bewerber
- Arbeitsrecht aktuell: 12/290 Diskriminierung bei der Bewerbung wegen des Alters
- Arbeitsrecht aktuell: 12/160 Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?
- Arbeitsrecht aktuell: 12/024 Diskriminierung bei der Bewerbung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/183 Geschäftsführer: Diskriminierung durch Stellenausschreibung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/219 Anonymisierte Bewerbungen im Praxistest
- Arbeitsrecht aktuell: 10/177 Unsachliche Motive für Ablehnung eines Bewerbers
- Arbeitsrecht aktuell: 10/115 Auskunftsanspruch für abgelehnte Stellenbewerber?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/066 Stellenausschreibung nur für Frauen
- Arbeitsrecht aktuell: 09/231 Diskriminierung eines Bewerbers
Letzte Überarbeitung: 22. September 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de