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Arbeitsrecht aktuell: 10/115 Auskunftsanspruch für abgelehnte Stellenbewerber?
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Bundesarbeitsgericht legt Frage zum Nachweis einer Diskriminierung dem Europäischen Gerichtshof vor
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.05.2010, 8 AZR 287/08 (A)
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16.06.2010. Interessant, aber angesichts der eigentlich recht klaren Rechtslage etwas irritierend ist ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2010, mit dem das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorlegt, ob ein Stellenbewerber, der sich diskriminiert fühlt, aber keine objektiven Anhaltspunkte für seinen Verdacht hat, vom Arbeitgeber Auskunft über die bei der Bewerberauswahl angewandten Auswahlkriterien verlangen kann. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.05.2010, 8 AZR 287/08 (A)
von Rechtsanwältin Eva Hüttl, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen wegen bestimmter Merkmale. Verboten sind die Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§§ 7 Abs.1, 1 AGG).
Der Nachweis einer solchen Diskriminierung würde dem Betroffenen normalerweise sehr schwer fallen, da er beispielsweise bei einer Bewerbung naturgemäß keinen Einblick in die Entscheidungsprozesse bekommt. Abweichend von dem allgemeinen Grundsatz, dass jede Partei die für sie vorteilhaften Tatsachen beweisen muss, sieht das AGG daher in § 22 vor, dass es ausreicht, wenn der Benachteiligte Indizien beweisen kann, die einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vermuten lassen. Der Prozessgegner trägt dann das Risiko, diese Vermutung nicht widerlegen zu können.
Ein klassisches Beispiel für ein taugliches Indiz ist die nicht geschlechts- oder altersneutral formulierte Stellenausschreibung. Auch Randbemerkungen in Bewerbungsunterlagen können ein Anzeichen beinhalten, wie beispielsweise der kürzlich entschiedene "Minus-Ossi"-Fall zeigt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 10/093 Minus-Ossi-Fall: Diskriminierung als "Ossi"?).
Sind die Kriterien für die Stellenvergabe dem Stellenbewerber nicht bekannt, stellt sich die Frage, ob er einen Auskunftsanspruch gegen den ausschreibenden Arbeitgeber hat, d.h. Informationen über dessen Maßstäbe und Entscheidung verlangen kann. Das deutsche Recht enthält hierfür keine Anhaltspunkte, aber im europäischen Recht gibt es gewisse Regelungen, die einen solchen Anspruch möglich erscheinen lassen. Überwiegend wird er jedoch abgelehnt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte kürzlich die Gelegenheit, sich näher mit dem Problemkreis auseinanderzusetzen (Beschluss vom 20.05.2010, 8 AZR 287/08 (A)).
Eine knapp fünfzig Jahre alte, in Russland geborene Softwareentwicklerin bewarb sich auf die (AGG-konform formulierte) Stellenausschreibung der späteren Beklagten und wurde abgelehnt. Das Unternehmen teilte ihr nicht mit, ob sie sich für einen Bewerber entschieden hatte. Auch ihre Kriterien erläuterte sie nicht.
Daraufhin erhob die Bewerberin Klage und machte eine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Alters geltend. Die ihr zustehende Entschädigung bezifferte sie sehr sportlich mit sechs Monatsgehältern zu je 3.000 Euro. Da ihr als Außenstehender die näheren Umstände des Bewerbungsverfahrens völlig unbekannt waren, verlangte sie zudem von dem Unternehmen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen des erfolgreichen Bewerbers zwecks Vergleich der Qualifikationen. Damit hatte sie weder vor dem Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 11.04.2007, 12 Ca 512/06) noch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg Erfolgt (LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007, H 3 Sa 102/07).
Das BAG entschloss sich, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Gebietet es das Gemeinschaftsrecht, einem Bewerber, der darlegt, dass er die Voraussetzungen für eine von einem Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt, dessen Bewerbung jedoch nicht berücksichtigt wurde, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft einzuräumen, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?
Über diese Frage kann und darf nur der EuGH entscheiden, da ihre Beantwortung von der Auslegung der einschlägigen Antidiskriminierungs-Richtlinien abhängt. Der Europäische Gerichtshof hat hier ein Prüfungsmonopol.
Die Antwort ist für die Klage der Softwareentwicklerin entscheidend: Sie hatte nicht genug Indizien vorgetragen, um die Vermutung einer Diskriminierung zu rechtfertigen. Ihre Herkunft, ihr Geschlecht und ihr Alter sind dafür erst einmal unerheblich. Damit ist ausschlaggebend, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, ihr mit einer Auskunft über die Einzelheiten des Auswahlverfahrens die nötige Munition zu liefern. Die Frage dürfte angesichts des klaren Wortlautes der Richtlinien zu verneinen sein, da diese eben nur eine Beweiserleichterung, keine völlige Beweislastumkehr vorsehen. Auf eine solche liefe es aber hinaus, würde ein Auskunftsanspruch bejaht.
Im Ergebnis wird der EuGH die Frage des BAG daher wahrscheinlich verneinen. Arbeitgeber müssen daher nicht befürchten, künftig verstärkt in Anspruch genommen zu werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
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Letzte Überarbeitung: 20. April 2012
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Berlin, 19.05.2012 Teilzeitanspruch:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11
Berlin, 17.05.2012 Outsourcing:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10
Berlin, 17.05.2012 Öffentlicher Dienst:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11
München, 16.05.2012 Altersversorgung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11
Hannover, 15.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11
Frankfurt, 14.05.2012 Leiharbeit:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Berlin, 12.05.2012 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10
Köln, 09.05.2012 Whistleblowing:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11
Köln, 08.05.2012 Lohnrückzahlung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11
München, 07.05.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10
Frankfurt, 04.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel
Köln, 03.05.2012 Korruption:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11
Köln, 02.05.2012 Kündigung und Krankheit:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11
Köln, 30.04.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Frankfurt, 25.04.2012 Urlaubsabgeltung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10
Köln, 24.04.2012 Diskriminierungsschutz:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10
Frankfurt, 23.04.2012 Fristlose Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11
Hamburg, 20.04.2012 Lohnuntergrenzen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10
Hamburg, 20.04.2012 Diskriminierung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)
Hannover, 18.04.2012 Gleichbehandlung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10
Hamburg, 13.04.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10
Stuttgart, 12.04.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11
Köln, 28.03.2012 Ermahnung:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11
Frankfurt, 26.03.2012 Mitarbeitergespräche:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11
Berlin, 22.03.2012 Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10
Berlin, 21.03.2012 Gleicher Urlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10
Berlin, 18.03.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11
Berlin, 16.03.2012 Bewerberdiskriminierung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11
Berlin, 15.03.2012 Urlaubsrecht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10
Berlin, 14.03.2012 Wettbewerbsverbot:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10
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