Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 10/037 Vorstellungsgespräch mit schwerbehindertem Bewerber




Pflicht zum Gespräch nur bei Kenntnis der Behinderung

Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 17.12.2009, 5 Ca 316/09

23.02.2010. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Tun sie dies nicht, begründet das zugleich die Vermutung, dass der Bewerber wegen seiner Behinderung diskriminiert wurde.

Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage, inwieweit Arbeitgeber eigene Nachforschungen über die Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers anstellen müssen, der seine Schwerbehinderung in der Bewerbung nicht ausdrücklich benennt. Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 17.12.2009, 5 Ca 316/09

von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Schwerbehinderte Bewerber

Um schwerbehinderte Arbeitnehmer vor Nachteilen im Arbeitsleben zu schützen, sieht das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum einen vor, dass öffentliche und größere private Arbeitgeber mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen (§ 71 SGB IX). Zum anderen sind öffentliche Arbeitgeber sogar verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber gemäß § 82 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet für die zu besetzende Stelle sind. Auf diese Weise sollen schwerbehinderte Bewerber die Gelegenheit erhalten, in einem persönlichen Gespräch den Arbeitgeber von ihren Fähigkeiten zu überzeugen.

Daneben schützt auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Behinderte, und damit auch schwerbehinderte Menschen, im Arbeitsleben vor Diskriminierungen und sieht für diesen Fall unter anderem einen Anspruch auf Entschädigung vor (§ 15 AGG). Das besondere an einem Anspruch nach dem AGG ist dabei, dass es gemäß § 22 AGG ausreicht, wenn der sich diskriminiert wähnende Arbeitnehmer bzw. Bewerber Indizien vorträgt, die auf eine Diskriminierung hindeuten. Dann ist es Sache des Arbeitgebers, diese Indizien zu widerlegen. Dem Arbeitnehmer wird es so leichter gemacht, Ansprüche wegen einer Diskriminierung, die von ihm häufig kaum nachzuweisen wäre, durchzusetzen.

Ein Indiz, dass ein Bewerber wegen seiner (Schwer-)behinderung diskriminiert wird, wird auch darin gesehen, dass der öffentliche Arbeitgeber unter Verstoß gegen § 82 SGB IX einen schwerbehinderten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einlädt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/187: "Vorstellungsgespräch für schwerbehinderten Bewerber").

Dies ist dann unproblematisch, wenn der Bewerber dem Arbeitgeber in seiner Bewerbung ausdrücklich mitteilt, dass er schwerbehindert ist. Teilt der schwerbehinderte Bewerber allerdings seine Schwerbehinderung nicht mit, ist fraglich, inwieweit der Arbeitgeber eigene Nachforschungen anstellen bzw. möglichen Hinweisen in der Bewerbung auf die Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers nachgehen muss, mit der Folge, dass die Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch als Diskriminierungsindiz gewertet werden kann.

Mit dieser Frage befasst sich die vorliegende Entscheidung des Arbeitsgerichts Ulm (Urteil vom 17.12.2009, 5 Ca 316/09).

Der Fall des Arbeitsgerichts Ulm: Schwerbehinderter Bewerber legt Bewerbung abgelaufenen Schwerbehindertenausweis bei

Der spätere Kläger war schwerbehindert und bewarb sich auf einen Vermittlungsvorschlag des Job-Centers als Bürokaufmann bei einer (öffentlichen) Familienkasse. Seiner Bewerbung legte er allerdings nicht die Kopie seines aktuellen Schwerbehindertenausweis bei, sondern die Kopie eines wenige Monate zuvor abgelaufenen Schwerbehindertenausweises. Auch im übrigen erwähnte er seine Schwerbehinderung nicht. Das Bewerbungsschreiben enthielt lediglich die Information, dass der Bewerber seine vorige Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, sich sein Gesundheitszustand jedoch stabilisiert habe und er wieder voll einsatzfähig und belastbar sei.

Der Arbeitgeber lud die drei übrigen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, nicht jedoch den Kläger. Dieser erhielt eine Absage. Daraufhin klagte er vor dem Arbeitsgericht auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens 1.800 EUR wegen einer Diskriminierung aufgrund seiner Behinderung.

Arbeitsgericht Ulm: Arbeitgeber musste keine eigenen Nachforschungen über Schwerbehinderteneigenschaft anstellen

Das Arbeitsgericht Ulm gab dem Arbeitgeber recht und konnte eine Diskriminierung des schwerbehinderten Bewerbers nicht erkennen.

Der Kläger hatte nämlich keine Indizien für seine Diskriminierung vorgetragen. Denn im vorliegenden Fall reichte es als Indiz nicht aus, dass der Arbeitgeber den schwerbehinderten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte, so das Arbeitsgericht.

Als Indiz ist die fehlende Einladung zu einem Vorstellungsgespräch nämlich nach Auffassung des Gerichts nur dann zu werten, wenn in der Bewerbung selber ausdrücklich auf die Schwerbehinderteneigenschaft hingewiesen wurde. Der Arbeitgeber muss nicht mehr machen, als die Bewerbung vollständig und sorgfältig zu lesen. Zu eigenen Nachforschungen ist er dagegen selbst dann nicht verpflichtet, so das Arbeitsgericht, wenn das Bewerbungsschreiben möglicherweise Hinweise enthält, die auf eine Schwerbehinderung des Bewerbers hindeuten. Dabei bezweifelte das Arbeitsgericht im übrigen zugleich, ob im vorliegenden Fall die Kopie des abgelaufenen Schwerbehindertenausweises in den Bewerbungsunterlagen tatsächlich als ein derartiger Hinweis gelten konnte, da der Kläger schließlich gleichzeitig auf seine wiedererlangte volle gesundheitliche Belastbarkeit hingewiesen hatte.

Entscheidend ist für das Arbeitsgericht dabei auch, dass der Arbeitgeber eigene Nachforschungen bezüglich der Schwerbehinderung eines Bewerbers schon deswegen kaum nachkommen kann, weil, jedenfalls seit Geltung des Diskriminierungsverbots aufgrund einer Behinderung nach dem AGG, die Nachfrage des Arbeitgebers, ob der Bewerber schwerbehindert ist, nicht (jedenfalls nicht ohne weiteres) zulässig ist.

Hätte der Bewerber seine aktuelle Schwerbehinderung offen legen wollen, so hätte er dies in der Bewerbung getan, konstatiert das Arbeitsgericht.

Fazit: Zu Recht stellt das Arbeitsgericht keine überspannten Anforderungen an den Arbeitgeber, selber Nachforschungen anzustellen, ob ein Bewerber schwerbehindert ist. Denn in der Tat hat es ein Bewerber selber in der Hand, ausdrücklich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinzuweisen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 23. September 2011

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09