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Kündigung und Diskriminierung wegen Behinderung
Eine solche Vermutungstatsache kann z. B. ein Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz schwerbehinderter Menschen sein (vgl. §§ 81, 82, 83, 85 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Auch wer nach langer Krankheit eine Kündigung erhält, ohne dass zuvor das sog. "betriebliche Eingliederungsmanagement" (BEM) nach § 84 SGB IX durchgeführt worden ist, kann das als Diskriminierung bewerten. Dieser Sichtweise hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber in einem aktuellen Urteil nicht angeschlossen (Urteil vom 28.04.2011, 8 AZR 515/10).
Ein Kommissionierer hatte nach längerer Krankheit ohne vorheriges BEM die krankheitsbedingte Kündigung erhalten. Er hielt seine Krankheit für eine Behinderung und klagte auf eine Entschädigung. Das hatte vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 25.03.2010, 11 Sa 1618/09) und dem BAG keinen Erfolg. Da das BEM alle Arbeitnehmer und nicht nur behinderte schützen soll, kann aus einem Verstoß gegen die Pflicht zum BEM nicht auf eine Diskriminierung geschlossen werden, so die Gerichte.
Fazit: Ebensowenig wie eine krankheitsbedingte Kündigung für sich genommen ein Indiz für eine behinderungsbedingte Diskriminierung ist, ist dies ein schlampig durchgeführtes oder unterlassenes BEM. Entschädigungsklagen, die nur auf solche Tatsachen gestützt werden, haben daher kaum Erfolgschancen. Arbeitnehmern ist in ähnlichen Fällen zu raten, nach weiteren Belegen für eine möglicherweise vorliegende behinderungsbedingte Diskriminierung Ausschau zu halten und diese ggf. zu dokumentieren.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.04.2011, 8 AZR 515/10
- Bundesarbeitsgericht (Webseite)
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010, 11 Sa 1618/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Behinderung, Menschen mit Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung wegen Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch
- Arbeitsrecht aktuell: 19/120 Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen
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Letzte Überarbeitung: 4. Dezember 2020
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