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Arbeitsrecht aktuell: 07/73 Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen




Keine Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen mit „maßvoller“ Abfindung

Änderung der Durchführungsanweisung Sperrzeit der Bundesagentur für Arbeit (Stand Oktober 2007)

12.11.2007. Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis im Wege eines Aufhebungsvertrags beenden, handeln sich damit im Allgemeinen eine Sperrzeit ein, d. h. eine mindestens zwölfwöchige Kürzung ihres Arbeitslosengeldanspruchs. Dies folgt aus § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III. Danach tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Versicherte sein Beschäftigungsverhältnis löst und dadurch vorsätzlich oder grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeiführt, ohne dafür einen „wichtigen Grund“ zu haben.

Als einen solchen wichtigen Grund haben die Arbeitsagenturen bislang im Anschluss an die sozialgerichtliche Rechtsprechung die Vermeidung einer rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber anerkannt, falls diese das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der für den Arbeitgeber geltenden regulären Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt wie der Aufhebungsvertrag beendet hätte.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Was hat sich geändert?


Von dieser bisherigen, strengen Handhabung des § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit nunmehr deutlich zugunsten des Arbeitslosen abgerückt. Wie Anfang November 2007 bekannt wurde, sieht die von der Bundesagentur für den internen Verwaltungsgebrauch bestimmte Durchführungsanweisung (DA) Sperrzeit in ihrer aktualisierten Fassung (Stand Oktober 2007) vor, dass Aufhebungsverträge unter folgenden Umständen gerechtfertigt sind und daher keine Sperrzeit nach sich ziehen (DA Sperrzeit Rn.144.102 und Rn.144.103):

  1. Eine Kündigung wurde durch den Arbeitgeber „mit Bestimmtheit“ in Aussicht gestellt.
  2. Die Arbeitgeberkündigung würde auf betriebliche Gründe gestützt werden. Auf die Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung kommt es nicht mehr an.
  3. Die Arbeitgeberkündigung würde zu demselben oder zu einem früheren Zeitpunkt wie die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Vertragsbeendigung wirksam.
  4. Die Arbeitgeberkündigung würde die vom Arbeitgeber zu beachtende Kündigungsfrist einhalten.
  5. Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von mindestens 0,25 und höchstens 0,50 Gehältern pro Beschäftigungsjahr. Liegt die Abfindung unter oder über dieser Spanne, wird nur dann ein wichtiger Grund von der Arbeitsagentur anerkannt, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt wäre.

Mit dieser Änderung zieht die Bundesagentur für Arbeit nach eigenem Bekunden die Konsequenz aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.07.2006 (B 11a AL 47/05 R) (Besprechung des Urteils in: Arbeitsrecht aktuell 06/10) . In diesem Urteil hatte das BSG festgestellt, dass bei einer drohenden rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung im Regelfall ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorliegt, ohne dass es auf weitere, vom Arbeitnehmer darzulegende Umstände ankommt.

Kommt es dieser Entscheidung zufolge noch auf die in der Regel schwierige Prüfung der Rechtmäßigkeit der angedrohten Arbeitgeberkündigung an, geht die aktualisierte DA Sperrzeit nunmehr weit darüber hinaus, da die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angedrohten betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung gerade unterbleiben soll und es nur noch auf die Höhe der vereinbarten Abfindung ankommt. Auch insoweit kann sich die Bundesagentur auf das o.g. Urteil des BSG berufen, da hier folgende Änderung der Rechtsprechung angekündigt bzw. „erwogen“ wird:

„Der Senat erwägt, für Streitfälle ab dem 1.1.2004 unter Heranziehung der Grundsätze des § 1a KSchG auf eine ausnahmslose Prüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung zu verzichten, wenn die Abfindungshöhe die in § 1a Abs.2 KSchG vorgesehene Grenze nicht überschreitet.“

Welche Konsequenzen hat die Änderung der DA Sperrzeit?

Die Änderung der DA Sperrzeit hat zur Folge, dass künftig häufiger als bisher Aufhebungsverträge vereinbart werden. Insbesondere wird man künftig seltener als bisher Anlass haben, bei betriebsbedingten Kündigungen aus Furcht vor einer Sperrzeit „pro forma“ Kündigungsschutzklage zu erheben, um sich sodann auf einen gerichtlichen Abfindungsvergleich zu einigen.

Allerdings hat die geänderte Praxis der Bundesagentur für Arbeit ihre Grenzen:

Erstens: Wenn die Abfindung mehr als 0,5 oder weniger als 0,25 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr betragen soll, verbietet sich ein Aufhebungsvertrag nach wie vor, da die Arbeitsagentur dann eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angedrohten Arbeitgeberkündigung vornimmt. Die Abfindung muss sich also der Höhe nach in dem von der Arbeitsverwaltung vorgegebenen Korridor bewegen. Hat der Arbeitnehmer Anlass, über eine höhere Abfindung zu verhandeln (oder der Arbeitgeber, über ein geringere), so hat sich sperrzeitrechtlich nichts geändert.

Zweitens: Auch bei Abwicklungsverträgen ist nach wie vor Vorsicht geboten. Sie sind zwar gemäß DA Sperrzeit (Rn.144.109) „wie Aufhebungsverträge“ zu bewerten, doch heißt es in der DA Sperrzeit weiterhin:

„Wird ein Abwicklungsvertrag binnen der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage geschlossen, liegt ein wichtiger Grund für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses vor, wenn die Kündigung rechtmäßig war.“ (Rn.144.110)

Da Abwicklungsverträge praktisch immer während des Laufs der dreiwöchigen Klagefrist geschlossen werden (vorher gibt es keine Kündigung und nachher ist entweder eine Klage anhängig oder die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Abfindungszahlung nicht mehr vorhanden), läuft die Privilegierung der maßvollen Abfindungshöhe bei Abwicklungsverträgen praktisch leer.

Einzelheiten zu dem Vorgang finden Sie hier:

HEGA 10/07- 03 - Änderung der Durchführungsanweisung (DA) Arbeitslosengeld - § 144 SGB III

Handbuch Arbeitsrecht: Abfindung und Arbeitslosengeld


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Letzte Überarbeitung: 20. April 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10