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Home: Schulung und Fortbildung für Betriebsräte




Individuelle Kurse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Also lautet ein Beschluß:
Daß der Mensch was lernen muß.

Wer sich als Betriebsrat für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzen will, muss dazu wohl oder übel das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen. Und nicht nur dieses Gesetz, sondern auch viele andere Gesetzesgrundlagen des Arbeitsrechts, denn damit hat man in der Praxis der Betriebsratsarbeit immer wieder zu tun.

Um hier fachlich "auf Augenhöhe" mit dem Arbeitgeber bzw. den Mitarbeitern der Personalabteilung verhandeln zu können, sind Schulungen für alle engagierten Betriebsratsmitglieder unvermeidlich. Fortbildung ist Pflicht - für "alte Hasen" wie für erstmals gewählte Betriebsräte.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Welche gesetzlichen Rechte gewährleisten eine effektive Fortbildung für Betriebsräte?

Das Gesetz gibt Betriebsratsmitgliedern daher in § 37 Abs.6 und 7 BetrVG einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Nach § 37 Abs.6 Satz 1 BetrVG besteht der Freistellungsanspruch zum Zwecke der "Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind."

Als Betriebsrat können Sie die Schulungen nach Ihrem Ermessen - durch Beschluss des Gremiums - festlegen, und Sie können ebenso nach Ihrem Ermessen darüber beschließen, welche Mitglieder des Betriebsrats an der Schulung teilnehmen sollen. Gerichtlich überprüfbar ist lediglich die Einhaltung der Grenzen des Ermessens. Bis zur Grenze der Ermessensüberschreitung durch den Betriebsrat hat der Arbeitgeber die Schulungsentscheidungen des Betriebsrats hinzunehmen, d.h. die Teilnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen und die Kursgebühren zu tragen.

Mit welchen Fortbildungsveranstaltungen unterstützt unsere Kanzlei Betriebsräte?

Wir führen als eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei regelmäßig Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsräte durch. Dabei orientieren wir uns an Ihren Wünschen hinsichtlich der Inhalte, der Dauer und der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltungen. Je nachdem, wo Ihr Betrieb liegt, können wir Ihnen die Schulungen auch als Inhouse-Veranstaltungen, d.h. in den Räumen des Betriebs anbieten.

Wir bieten Ihnen und Ihren Betriebsratskollegen kompetente Referenten und eine persönliche Atmosphäre, in der Sie selbst bzw. Ihre Betriebsratskollegen bestimmen, welche Themen und Fragen Sie vertiefen wollen. Wenn alle Mitglieder Ihres Betriebsrats an der Schulungsveranstaltung teilnehmen, ist der Nutzeffekt für alle erfahrungsgemäß am größten, da dann niemand von der Meinungsbildung im Gremium ausgeschlossen wird. Denn was Sie heute lernen, können Sie möglicherweise schon morgen bei Ihrer praktischen Arbeit anwenden, und dann haben alle Betriebsratskollegen denselben Wissensstand.

Welche Themen könnten Sie interessieren?

Themen einer Schulung könnten zum Beispiel sein

  • Organisation der Betriebsratsarbeit: Einladung zur Sitzung, Aussprache, Abstimmung, Protokollführung, Schriftverkehr, Betriebsvereinbarung
  • Das Betriebsratsbüro: Anforderungen an den Raum für die Betriebsratsarbeit, Ausstattung mit Sachmitteln, Internetzugang usw.
  • Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts: Vom Abschluss des Arbeitsvertrags über Krankheit, Urlaub, Versetzung bis hin zur Kündigung
  • Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts: Betriebsrat und Gewerkschaft, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag, Einigungsstelle und Streik
  • Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts: Aufgaben des Betriebsrats, Informations, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarung
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten: Ordnung im Betrieb, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern, Arbeitszeitregulierung
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen, Mitwirkung bei Kündigungen
  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Massenentlassung, Wirtschaftsausschuss

Wo finden Sie mehr zum Thema Betriebsratsschulung / Fortbildung für Betriebsräte?

Weitere Informationen auf dieser Webseite zum Thema Betriebsratsschulung finden Sie hier:

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Was können wir für Sie tun?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Schulungsveranstaltung zu einem der oben genannten oder auch zu anderen Fragen des Arbeits- bzw. Betriebsverfassungsrechts durchführen wollen.

Wir führen auch Fortbildungsveranstaltungen für Personalräte und für Mitarbeitervertretungen (MAVs) durch. Dabei stimmen wir unsere Kurse speziell auf die für diese Gremien wesentlichen Gesetzesgrundlagen ab.

Wir unterstützen fortbildungsinteressierte Gremien gerne im Vorfeld einer Schulungsmaßnahme dabei,

  1. dass Sie als Gremium (Betriebsrat, Personalrat oder MAV) einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Durchführung einer Schulungsveranstaltung zu einem bestimmten Thema herbeiführen,
  2. dass Sie durch ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums entscheiden, welche Mitglieder des Gremiums an dieser Schulungsveranstaltung teilnehmen sollen,
  3. und dass der Arbeitgeber vorab eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung abgibt.

Sollte es bei einem dieser drei Stolpersteine auf dem Weg zur Betriebsratsfortbildung Probleme geben, können wir Ihnen dabei helfen, sie zu beiseite zu räumen - notfalls auch durch gerichtliche Schritte.


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

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Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

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Neuer Wall 80
20354 Hamburg
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Fax: 040 / 69 20 68 08

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E-Mail: hamburg@hensche.de

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Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 3. Juli 2010

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09