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Bonus - Kündigung: Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr
06.09.2011. Variable Bonuszahlungen oder Gratifikationen wie z.B. ein Weihnachtsgeld werden in vielen arbeitsrechtlichen Regelungen davon abhängig gemacht, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag noch im (ungekündigten) Arbeitsverhältnis steht.
So sehen einige Tarifverträge und tarifähnliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vor, dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis am 31. März des Folgejahres nicht mehr besteht.
Solche Stichtagsregelungen sind in Ordnung bei Gratifikationen, mit denen nicht (nur) die Arbeitsleistung bezahlt, sondern die „Betriebstreue“ belohnt werden soll. Aber geht das auch bei einem rein leistungsabhängigen Bonus, der obendrein in einem abgelaufenen Geschäftsjahr schon verdient ist? Immerhin würde das dem Arbeitnehmer die Kündigung erschweren und damit massiv in seine Berufsfreiheit (Art.12 Grundgesetz - GG) eingreifen. Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor kurzem geklärt (Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09).
Ein Banker hatte im Geschäftsjahr 2007/2008 einen leistungsabhängigen Bonus von 18.304,00 EUR verdient. Nachdem er aufgrund einer Eigenkündigung nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschieden war, verweigerte die Bank den Bonus unter Hinweis auf eine Betriebsvereinbarung. Dieser zufolge fiel der Bonus rückwirkend weg, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Geschäftsjahres durch Eigenkündigung beendet würde. Arbeits- und Landesarbeitsgericht entschieden pro Bank, das BAG pro Arbeitnehmer.
Fazit: Eine Betriebsvereinbarung kann den Anspruch auf einen schon verdienten, rein leistungsabhängigen Bonus nicht nachträglich entfallen lassen, wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt nach dem Bezugszeitraum bzw. Geschäftsjahr kündigt. Das folgt aus den Grundrechten des Arbeitnehmers und gilt auch für Tarifverträge und arbeitsvertragliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Arbeitnehmer, denen Bonuszahlungen mit solchen Stichtagsregelungen verweigert werden, ist zur Lohnklage zu raten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
- Handbuch Arbeitsrecht: Bonus
- Handbuch Arbeitsrecht: Gratifikation
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohnklage
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld
- Arbeitsrecht aktuell: 11/220 Weihnachtsgeld – Rückzahlung: Keine Weihnachtsgeldrückzahlung nach betriebsbedingter Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 07/80 Rabiate Stichtagsregelungen nützen nichts
Letzte Überarbeitung: 5. August 2016
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