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LAG Köln: Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
Gibt es mehr "Kündigungskandidaten" als geplante Kündigungen, muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der Arbeitnehmer Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderungen berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG). Durch diese Sozialauswahl soll ermittelt werden, wer die Entlassung am ehesten verkraften kann.
Wie aber sind die Sozialdaten zu gewichten: Ist ein älterer Arbeitnehmer ohne Kinder schutzbedürftiger als ein jüngerer mit Kindern oder umgekehrt? Hier hat der Arbeitgeber zwar ein Ermessen, doch wird dadurch nicht jede Auswahlentscheidung rechtens, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zeigt (Urteil vom 18.02.2011, 4 Sa 1122/10).
Ein 53jähriger Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten hatte gegen seine betriebsbedingte Kündigung geklagt, weil ein 35jähriger Kollege bleiben durfte, der bei gleicher Beschäftigungszeit für zwei Kinder unterhaltspflichtig war. Anders als das Arbeitsgericht Siegburg (Urteil vom 15.06.2010, 5 Ca 3115/09) gab das LAG der Kündigungsschutzklage statt, weil der jüngere Kollege wegen seiner 35 Jahre exzellente Arbeitsmarktchancen hatte, der Kläger mit 53 dagegen die schlechtestmöglichen.
Fazit: Das Urteil überzeugt. Auf die vier sog. Sozialdaten kommt es nur an, weil bzw. wenn sie Auswirkungen darauf haben, wie hart eine Kündigung einen Arbeitnehmer treffen würde. Wer mit 35 Jahren sein "bestes Arbeitsmarktalter" erreicht hat, ist bei der Sozialauswahl nicht wegen seines Altersvorsprungs gegenüber einem 25jährigen zu bevorzugen. Auch Unterhaltspflichten fallen dann nicht so sehr ins Gewicht. Dies sollten Arbeitgeber, aber auch Betriebsräte bei der Betriebsratsanhörung bedenken.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.02.2011, 4 Sa 1122/10
- Landesarbeitsgericht Köln (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrats
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialauswahl
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Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
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