-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
08a: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (SGB IX)
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vom 23.12.2016 zum 01.01.2018 in Kraft gesetzt. Zeitgleich ist das SGB IX in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1046) außer Kraft getreten.
Das SGB IX in der alten Fassung bis 31.12.2017 finden Sie hier.
Durch das BTHG wurde zum 01.01.2018 der Aufbau des SGB IX geändert. Das Gesetz besteht jetzt aus aus drei Teilen. Wie in der bis zum 31.12.2017 geltenden Altfassung befinden sich im ersten Teil sozialrechtliche Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Der zweite Teil (§§ 90 bis 122) tritt erst zum 01.01.2020 in Kraft und stellt die Reform der Eingliederungshilfe (Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen) dar. Das Schwerbehindertenrecht mit besonders relevanten Vorschriften für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in der neuen Fassung im dritten Teil des Gesetzes zu finden.
Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Behinderung, Menschen mit Behinderung", "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)", "Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch" und "Schwerbehindertenvertretung".
Im Folgenden werden nur die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtigsten Vorschriften des SGB IX wiedergegeben.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu einschlägigen Artikeln auf unserer Webseite versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle, vollständige und verlässliche Fassungen des SGB IX und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Teil 1
Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Teil 3
Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 1
Geschützter Personenkreis
Kapitel 2
Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Kapitel 3
Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
Kapitel 4
Kündigungsschutz
Kapitel 5
Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Kapitel 10
Sonstige Vorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |