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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11 15 Sa 1461/11

   
Schlagworte: Betriebsvereinbarung, Weiterbeschäftigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 1264/11
15 Sa 1461/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.12.2011
   
Leitsätze:

1. Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden.

2. Die mangelnde Reaktion eines Arbeitnehmers auf eine angebotene freie Stelle kann durch Betriebsvereinbarung nicht dahingehend fingiert werden, dass hierin eine "unmißverständliche, ernsthafte und endgültige" Ablehnungserklärung liegt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 4.05.2011, 27 Ca 19523/10
   

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