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Aktuelles Arbeitsrecht 2024: Europarecht, EuGH-Urteile, EU-Richtlinien
 
														
													Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Kommentare zum europäischen Arbeitsrecht 2020, insbesondere zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Juristische Bewertungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen deutscher Gerichte finden Sie in der Rubrik "Rechtsprechung", Kommentare zu arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen unter "Gesetzgebung" und Nachrichten aus der Arbeitswelt unter "Arbeit und Soziales".
Da die Beiträge aktualitätsbedingt auf teilweise unvollständigen Informationen beruhen (insbesondere auf gerichtlichen Pressemeldungen über Urteile, die im Volltext noch nicht vorliegen), haben sie oft vorläufigen Charakter.
Ältere Beiträge geben daher nicht immer den zwischenzeitlich erreichten Stand der arbeits- und sozialrechtlichen Diskussion wieder.
Beiträge zum Thema "Europarecht" aus anderen Jahren finden Sie unter Arbeitsrecht 2023, Arbeitsrecht 2022, Arbeitsrecht 2021, Arbeitsrecht 2020, Arbeitsrecht 2019, Arbeitsrecht 2018, Arbeitsrecht 2017, Arbeitsrecht 2016, Arbeitsrecht 2015, Arbeitsrecht 2014, Arbeitsrecht 2013, Arbeitsrecht 2012, Arbeitsrecht 2011, Arbeitsrecht 2010, Arbeitsrecht 2009, Arbeitsrecht 2008, Arbeitsrecht 2007, Arbeitsrecht 2006, Arbeitsrecht 2005, Arbeitsrecht 2004, Arbeitsrecht 2003, Arbeitsrecht 2002 und unter Arbeitsrecht 2001.
| 24/049 Klagefrist darf Kündigungsschutz von Schwangeren nicht behindern | |
| 03.08.2024. Die Zweiwochenfrist für die nachträgliche Klagezulassung schwangerer Frauen ist unvereinbar mit EU-Recht. Die nationalen Regelungen erschweren den Zugang zum Kündigungsschutz. Dies hat vor kurzem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: EuGH, Urteil vom 27.06.2024, C-284/23 | |
| 24/041 AGB-Kontrolle auch Rechtswahl zugunsten ausländischen Rechts | |
| 21.05.2024. Die Kontrolle von Arbeitsvertragsklauseln nach dem deutschen AGB-Recht kann auch bei einer Rechtswahl zugunsten ausländischen Rechts Anwendung finden. Dies hat vor kurzem das Bundesarbeitsgericht entschieden: BAG, Urteil vom 23.01.2024, 9 AZR 115/23 | |
| 24/009 Rechtsunsicherheit bei Massenentlassungen: BAG legt Fragen dem EuGH vor | |
| 14.02.2024. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein laufendes Verfahren pausiert. Der Zweite Senat bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Klärung zur Gültigkeit von Kündigungen bei fehlerhaften Massenentlassungsanazeigen: BAG, Beschluss vom 01.02.2024, 2 AS 22/23 (A) | |
| 24/001 BAG: Kündigung könnte trotz fehlerhafter Anzeige einer Massenentlassung wirksam sein | |
| 12.01.2024. Der Sechste BAG-Senat stellt die langjährige BAG-Rechtsprechung in Frage, der zufolge Kündigungen im Rahmen einer Massenentlassung ohne vorherige (korrekte) Anzeige der geplanten Massenentlassung unwirksam sind: BAG, Beschluss vom 14.12.2023, 6 AZR 157/22 (B) | |









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