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Klagefrist darf Kündigungsschutz von Schwangeren nicht behindern

03.08.2024. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Zweiwochenfrist für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage für schwangere Frauen, die erst nach Ablauf der regulären Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfahren, mit europäischem Recht unvereinbar ist.
In dem Fall einer Pflegehelferin, die ihre Schwangerschaft erst nach der Kündigung erfuhr, wurden die nationalen Fristen als zu kurz und übermäßig erschwerend für die Durchsetzung von Kündigungsschutzrechten angesehen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass solche Fristen den Schutz von Schwangeren vor Kündigungen gefährden können: EuGH, Urteil vom 27.06.2024, C-284/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 13|2024 EuGH stärkt Kündigungsschutz für Schwangere
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
Handbuch Arbeitsrecht: Mutterschutz
Letzte Überarbeitung: 30. April 2025
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