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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 15.08.2008, 3 Sa 1798/07

   
Schlagworte: Bezugnahmeklausel, Chefarztvertrag, Tarifvertrag: Bezugnahme
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 Sa 1798/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.08.2008
   
Leitsätze:

1. Durch eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel in einem Chefarztvertrag, wonach an die Stelle der Vergütungsgruppe I BAT die entsprechende Vergütungsgruppe des neuen Tarifvertrages tritt, wenn der BAT oder der maßgebende Vergütungstarifvertrag im Bereich der VkA durch einen anderen Tarifvertrag ersetzt wird, werden die Entgeltgruppen des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 nicht in das Arbeitsverhältnis transformiert.

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus, weil die Regelungslücke auf verschiedene Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten.

3. Lässt sich die Regelungslücke nicht schließen, weil es dafür keine Anhaltspunkte im Vertragsgefüge gibt und sich das Ereignis infolge einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse der Beurteilung nach dem Vertragswillen entzieht, kommt auch eine richterliche Vertragsanpassung nicht in Betracht.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 19.09.2007, 5 Ca 34/07
   

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