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LAG Köln, Ur­teil vom 13.06.2006, 13 Sa 124/06

   
Schlagworte: Befristung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 13 Sa 124/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.06.2006
   
Leitsätze:

Der Sachgrund des § 14 Abs 1 S 2 Nr 2 TzBfG kann eine Befristungsdauer von zwei Jahren rechtfertigen.

Der Wirksamkeit der Befristung steht nicht entgegen, wenn diese Befristungsdauer von zwei Jahren zwar von vorneherein vorgesehen, aber nicht in einem Vertrag vereinbart, sondern auf drei unmittelbar aufeinander folgende Verträge aufgeteilt worden ist.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln
   

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