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LAG Köln, Ur­teil vom 06.05.2009, 9 Sa 1/09

   
Schlagworte: Altersdiskriminierung, Betriebsrente
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 9 Sa 1/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.05.2009
   
Leitsätze: Soweit die ratierliche Kürzung der Versorgungsanwartschaft eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach § 2 Abs 1 S 1 BetrAVG mittelbar zur Folge hat, dass jüngere Arbeitnehmer unter im Übrigen gleichen sonstigen Voraussetzungen eine geringere Anwartschaft erlangen als ältere Arbeitnehmer, ist diese Benachteiligung im Sinne des Art 2 Abs 2 lit. i Richtlinie 2000/78/EG (juris EGRL 78/2000) durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und sind die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.08.2008, 3 Ca 4640/07
   

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