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ArbG Sieg­burg, Be­schluss vom 27.01.2010, 2 Ca 2144/09

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Kündigung: Betriebsbedingt, Sozialauswahl, Sozialplan, Interessenausgleich, Europarecht
   
Gericht: Arbeitsgericht Siegburg
Aktenzeichen: 2 Ca 2144/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 27.01.2010
   
Leitsätze: Ist Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die es erlaubt, bei der Auswahl der aus betrieblichen Gründen zu kündigenden Mitarbeiter zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur Altersgruppen zu bilden und die Auswahl unter den vergleichbaren Mitarbeitern dergestalt zu vollziehen, dass das Verhältnis der Zahl der aus der jeweiligen Altersgruppe auszuwählenden Mitarbeiter zur Zahl der insgesamt zu kündigenden vergleichbaren Mitarbeiter dem Verhältnis der Zahl der in der jeweiligen Altersgruppe beschäftigten Mitarbeiter zur Zahl aller vergleichbaren Mitarbeiter des Betriebes entspricht?
Vorinstanzen:
   

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zum ganzen Urteil 2 Ca 2144/09