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Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine besondere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Bei der betriebsbedingten Kündigung beruft sich der Arbeitgeber auf einen dauerhaften Wegfall der objektiv vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten, d.h. der Grund für die Kündigung liegt weder im Verhalten noch in der Person des gekündigten Arbeitnehmers.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Arten von Kündigungen: Betriebsbedingte Kündigung".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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