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LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Ur­teil vom 21.10.2009, 2 Sa 237/09

   
Schlagworte: AGB, Arbeitsvertrag, Verschwiegenheitspflicht
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen: 2 Sa 237/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.10.2009
   
Leitsätze: Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Schwerin, Urteil vom 2. Juli 2009, 6 Ca 571/09
   

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