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BAG, Ur­teil vom 12.11.2000, 2 AZR 54/99

   
Schlagworte: Weiterbeschäftigung, Annahmeverzug
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 54/99
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.11.2000
   
Leitsätze:

Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, der Voraussetzung für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG ist, reicht es nicht aus, wenn der Betriebsrat auf Personalengpässe bei Arbeiten hinweist, die im Betrieb von einem Subunternehmer aufgrund eines Werkvertrags erledigt werden.

Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist ist rechtzeitig erfolgt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Ludwigshafen, Urteil vom 28.04.1998, 1 Ca 27/98
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.10.1998, 11 Sa 634/98
   

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