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ArbG Ber­lin, Ur­teil vom 17.06.2010, 2 Ca 1648/10

   
Schlagworte: Urlaubsanspruch, Urlaub
   
Gericht: Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen: 2 Ca 1648/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.06.2010
   
Leitsätze:

Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.

Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen.

Vorinstanzen: Nachgehend Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.11.2010, 11 Sa 1475/10
   

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