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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Nürn­berg, Be­schluss vom 19.09.2017, 2 TaBV 75/16

   
Schlagworte: Einigungsstelle, Einigungsstelle: Kosten
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 2 TaBV 75/16
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 19.09.2017
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 27.10.2016, 9 BV 157/15
   

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030 / 26 39 620
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wesemann@hensche.de

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