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LAG Schles­wig-Hol­stein, Be­schluss vom 02.02.2011, 5 Ta 17/11

   
Schlagworte: Lohn und Gehalt, Prozesskostenhilfe
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 5 Ta 17/11
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 02.02.2011
   
Leitsätze: 1. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO dann nicht erforderlich, wenn der Kläger abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche klagweise geltend macht. 2. Etwas anderes gilt indessen dann, wenn die Parameter von noch nicht abgerechneten Zahlungsansprüchen zwischen den Parteien streitig sind, beispielsweise die Höhe des Tariflohnes oder die Anzahl der geleisteten Überstunden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neumünster, Beschluss vom 12.01.2011, 4 Ca 1430 b/10
   

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