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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 14.11.2007, 7 Sa 1074/07

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Betriebsübergang: Widerspruch, Verwirkung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 7 Sa 1074/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.11.2007
   
Leitsätze: Nimmt ein Arbeitnehmer die gegen den Erwerber eines Betriebsteils erhobene Kündigungsschutzklage in Kenntnis eines möglicherweise bestehenden Widerspruchsrechts zurück, so kann darin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Bestätigung des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber durch den Arbeitnehmer gesehen werden, der einen späteren Widerspruch gegen den Betriebsübergang ausschließt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nach seiner eigenen Einlassung die Kündigungsschutzklage deshalb zurückgenommen hat, weil er die Abfindung erhalten wollte. In einem solchen Fall kann die Erklärung des Widerspruchs auch rechtsmissbräuchlich sein.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 19.04.2007 - 1 Ca 1433/06,
nachgehend: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2010 - 8 AZR 108/08
   

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