HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 02.11.2009, 14 Sa 811/09

   
Schlagworte: Altersteilzeit, Nacharbeitsklausel
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 14 Sa 811/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.11.2009
   
Leitsätze: Zur Zulässigkeit einer Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der an sich vorgesehenen Freistellungsphase zur Hälfte nachzuarbeiten.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009, 7 Ca 515/09
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 14 Sa 811/09