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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Be­schluss vom 20.12.2007, 10 TaBV 53/07

   
Schlagworte: Betriebsrat: Schulung, Betriebsratsschulung, Schulung, Schulungsveranstaltung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 10 TaBV 53/07
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 20.12.2007
   
Leitsätze:

Seminare, die sich schwerpunktmäßig mit Kommunikations-, Rede- und Argumentationstechnik befassen, sind nützliche, aber in der Regel nicht erforderliche Schulungsveranstaltungen i.S.d. § 37 VI BetrVG.

 

Vorinstanzen: ArbG Köln, Beschluss vom 05.06.2007, 17 BV 52/07
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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zum ganzen Urteil 10 TaBV 53/07