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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 18.11.2020, 4 Sa 397/20

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Rückkehrrecht, Betriebsübergang: Widerspruch, Widerspruchsrecht
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 4 Sa 397/20
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.11.2020
   
Leitsätze:

1. Bei nicht ordnungsgemäßer, aber die "grundlegenden Informationen" enthaltender Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 5 BGB führt nach der Rechtsprechung des BAG dessen widerspruchslose Weiterarbeit bei dem neuen Inhaber über einen Zeitraum von sieben Jahren regelmäßig zur Verwirkung des Widerspruchsrechts (zuletzt etwa BAG 24.08.2017 - 8 AZR 265/16, juris).

2. Ein tarifvertraglich vereinbartes Rückkehrrecht zum Veräußerer für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Erwerbers innenhalb von ca. 5 Jahren führt weder zu einem späteren Beginn noch zu einer Verlängerung dieser regelmäßigen Verwirkungsfrist

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, 6 Ca 173/20
   

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