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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 06.09.2007, 2 AZR 722/06

   
Schlagworte: Kündigungsschutzklage
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 722/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.09.2007
   
Leitsätze: Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.06.2005, 8 Ca 263/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, urteil vom 19.07.2006, 2 Sa 123/05
   

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