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BAG, Ur­teil vom 14.08.2007, 9 AZR 943/06

   
Schlagworte: Gleichbehandlung, Diskriminierung: Geschlecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 943/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.08.2007
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber verletzt regelmäßig das Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts, wenn er bei Auswahlentscheidungen das Geschlecht des ausgeschlossenen Arbeitnehmers zu dessen Lasten berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei der Auswahl der angestellten Lehrkräfte, denen er ohne Änderung des Aufgabengebiets eine Besserstellung in Vorsorge- und Beihilfeangelegenheiten gewährt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 3.08.2005, 3 Ca 544/04
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 7.07.2006, 3 Sa 1688/05 B
   

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