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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 16.08.2011, 1 ABR 22/10

   
Schlagworte: Gesamtbetriebsrat, Betriebsrat
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 22/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 16.08.2011
   
Leitsätze: Der Gesamtbetriebsrat ist nicht Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Für dessen Wahrnehmung ist allein der Betriebsrat zuständig.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bamberg, Beschluss vom 18.07.2007, 3 BV 11/06 C
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 2.12.2009, 4 TaBV 61/07
   

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