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LAG Köln, Ur­teil vom 29.06.2006, 5 Sa 377/06

   
Schlagworte: Geschäftsunfähigkeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 377/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.06.2006
   
Leitsätze: Macht ein Arbeitnehmer klageweise die Unwirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Kündigung wegen Geschäftsunfähigkeit geltend, so gilt für diese Klage die Klagefrist des § 4 KSchG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.02.2005, 2 Ca 7184/05
   

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