HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 26.01.2009, 6 Ta 174/09

   
Schlagworte: Geschäftsführer
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 Ta 174/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 26.01.2009
   
Leitsätze: Wird ein Arbeitnehmer auf der Grundlage seines konkludent erweiterten Arbeitsvertrages zum Geschäftsführer bestellt, ist für den Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausgeschlossen (Abgrenzung zu LAG Bremen, Beschluss vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 - NZA - RR 2006, 321 einerseits und LAG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 Ta 738/07 - andererseits)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 18.12.2008, 1 Ca 18497/08
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 6 Ta 174/09