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LAG Köln, Be­schluss vom 20.05.2009, 9 TaBV 105/08

   
Schlagworte: Tarifvertrag: Tariffähigkeit, GNBZ, Mindestlohn
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 9 TaBV 105/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 20.05.2009
   
Leitsätze:

1. Die Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist keine tariffähige Gewerkschaft. (Rn.125)

2. Zur Tarifautonomie gehört das Recht einer Gewerkschaft, den bislang für die Arbeitnehmer einer Branche erzwungenen Tariflohn auch bei neu entstandenen Konkurrenzunternehmen durchzusetzen. Sie handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie die Tariffähigkeit einer konkurrierenden Gewerkschaft, die mit neu entstandenen Konkurrenzunternehmen einen niedrigeren Tariflohn vereinbart hat, in einem Verfahren nach § 97 ArbGG überprüfen lässt. (Rn.128)

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30.10.2008, 14 BV 324/08
   

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