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BAG, Ur­teil vom 21.06.2012, 2 AZR 153/11

   
Schlagworte: Kündigung: Diebstahl, Diebstahl, Videoüberwachung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 153/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.06.2012
   
Leitsätze:

1. Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.


2. Das aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnene Beweismaterial unterliegt nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungsverbot, weil es unter Verstoß gegen das Gebot in § 6b Abs. 2 BDSG gewonnen wurde, bei Videoaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume den Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.05.2010, 8 Ca 722/09
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010, 6 Sa 817/10
   

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