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LAG Köln, Ur­teil vom 20.01.2010, 9 Sa 991/09

   
Schlagworte: Zurückbehaltungsrecht, Zahlungsverzug des Arbeitgebers, Lohn und Gehalt, Krankheit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 9 Sa 991/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.01.2010
   
Leitsätze:

1. Dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung nach § 273 BGB zu, wenn der Arbeitgeber mit Ansprüchen nach § 3 EFZG in nicht verhältnismäßig geringfügigem Umfang in Rückstand ist. (Rn.32) (Rn.33)

2. Der Arbeitnehmer muss nicht zunächst einen Anspruch auf Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB 5 gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht haben. (Rn.33)

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, 23. Juli 2009, Az: 8 Ca 2892/09, Urteil
   

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