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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Be­schluss vom 27.09.2010, 4 TaBV 2/10

   
Schlagworte: Tarifvertrag, Betriebsübergang, Tarifpluralität
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 4 TaBV 2/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 27.09.2010
   
Leitsätze: Gehen im Falle der Verschmelzung durch Aufnahme die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des aufgenommenen Unternehmens gemäß § 324 UmwG in Verbindung mit § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf das aufnehmende Unternehmen über, so findet ein für die Arbeitnehmer des aufnehmenden Unternehmens geltender Firmentarifvertrag auch auf die übernommenen tarifgebundenen Arbeitnehmer Anwendung, sofern der Firmentarifvertrag keine einschränkende Regelung enthält.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Heilbronn, Beschluss vom 9.06.2009, 2 BV 3/09
   

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zum ganzen Urteil 4 TaBV 2/10