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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10

   
Schlagworte: Betriebsratsmitglied, Teilzeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 Sa 675/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.06.2010
   
Leitsätze: Auch wenn die Betriebsratstätigkeit eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglied dessen Arbeitszeit übersteigt, hat es zunächst um Freizeitausgleich nachzusuchen und steht ihm nicht sofort ein Vergütungsanspruch zu.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 25.02.2010, 35 Ca 17088/09
   

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