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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 31.10.2013, 21 Sa 1380/13

   
Schlagworte: Altersdiskriminierung, Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Bewerbung, Diskriminierung: Beweislast
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 21 Sa 1380/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 31.10.2013
   
Leitsätze:

1. Einem Bewerber, der bei der Einstellung wegen eines in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannten Merkmals diskriminiert wird, steht eine Entschädigung zu.

2. Das Verlangen einer Entschädigung ist rechtmissbräuchlich, wenn der Bewerber an der zu besetzenden Stelle nicht ernsthaft interessiert ist, sondern sich nur beworben hat, um eine Entschädigung zu erhalten.

3. Ein Indiz für die fehlende Ernsthaftigkeit einer Stellenbewerbung ist, wenn sich ein Bewerber mit einem nichtsagenden Schreiben auf eine Stelle bewirbt, deren Anforderungen er nicht erfüllt und die nicht zu ihm passt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.06.13 - 34 Ca 3498/13
   

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