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ArbG Ber­lin, Ur­teil vom 16.11.2011, 60 Ca 8266/11

   
Schlagworte: Befristung
   
Gericht: Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen: 60 Ca 8266/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.11.2011
   
Leitsätze:

1.
Die in § 33 TV-BA für sachgrundlos befristete Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen vorgegebene Mindestvertragsdauer von sechs Monaten gilt auch für Verlängerungsverträge.

2.
Die Nichteinhaltung der Mindestvertragsdauer führt zur Unwirksamkeit der Befristung. Eine Umdeutung kommt nicht in Betracht.

Vorinstanzen:
   

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