HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 25.08.2015, 1 AZR 754/13

   
Schlagworte: Sympathiestreik, Streik, Arbeitskampf, Schadensersatz, Fluglotsen, Gewerkschaft
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 754/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.08.2015
   
Leitsätze: Bei einem Streik folgt die unmittelbare Kampfbetroffenheit des Arbeitgebers aus dem Streikaufruf. Mit ihm wird regelmäßig nicht in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines kampfunbeteiligten Unternehmens eingegriffen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 1 AZR 754/13